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   BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85   

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https://dejure.org/1986,4971
BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85 (https://dejure.org/1986,4971)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1986 - 7 RAr 13/85 (https://dejure.org/1986,4971)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 13/85 (https://dejure.org/1986,4971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Ersatz von gezahltem Krankengeld - Erstattungsanspruch des vorleistenden Krankenversicherungsträgers - Anforderungen an einen erheblichen unzumutbaren Verwaltungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84

    Erstattung von Krankengeld unter den Leistungsträgern von Sozialleistungen -

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85
    Dieses Ruhen setzt indessen voraus, daß tatsächlich Alg geleistet wird (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3; Urteil des Senats vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 74/84 -, demnächst SozR 4100 § 105b Nr. 4; vgl. BSGE 43, 68, 70 = SozR 2200 § 1504 Nr. 3).

    Der Senat hat daher schon bisher den Anspruch auf Alg, jedenfalls soweit er auf § 105b AFG beruht, gegenüber dem Anspruch auf Krankengeld als vorrangig angesehen und hält hieran fest (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3; Urteil vom 25. Juli 1985, demnächst SozR 4100 § 105b Nr. 4).

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85
    Infolgedessen bedarf es keiner notwendigen Beiladung (§ 75 Abs. 2 SGG) des Versicherten (BSGE 57, 15, 17 ff. [BSG 24.05.1984 - 7 RAr 97/83] = SozR 4100 § 105b Nr. 1).

    Einen solchen Grundsatz gibt es nämlich im AFG nicht (vgl. BSGE 57, 15, 22 [BSG 24.05.1984 - 7 RAr 97/83] = SozR 4100 § 105b Nr. 1), auch nicht im Hinblick auf die Sperrzeit, während der der Arbeitslose gerade keine Leistungen beziehen soll.

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85
    So hat der Senat entschieden, daß die Anwartschaft auf Arbeitslosenhilfe nach § 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a AFG nur erfüllt, wer rechtmäßig Alg bezogen hat, obwohl die Vorschrift das Wort "rechtmäßig" nicht enthält (BSGE 47, 241 = SozR 4100 § 134 Nr. 11).

    Auch zu anderen Vorschriften, die eine Rechtsfolge an den Bezug einer Leistung knüpfen, hat die Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß der tatsächliche Bezug nicht ausreicht, dieser vielmehr rechtmäßig gewesen sein muß (vgl. die in BSGE 47, 241, 244 f. genannten Beispiele).

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85
    Daraus folgt, wie der 4. Senat in seinem Urteil vom 13. September 1984 - BSGE 57, 146, 149 f. [BSG 13.09.1984 - 4 RJ 37/83] = SozR 1300 § 103 Nr. 2 - überzeugend aufgezeigt hat, daß jeder Leistungsträger primär die Entscheidung des anderen Leistungsträgers zu respektieren hat und seinen eigenen Entscheidungen zugrunde legen muß, wie das die Klägerin auch getan hat, indem sie das Krankengeld erst nach Ablauf der Sperrzeit gewährt hat.
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 39/76
    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85
    Dieses Ruhen setzt indessen voraus, daß tatsächlich Alg geleistet wird (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3; Urteil des Senats vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 74/84 -, demnächst SozR 4100 § 105b Nr. 4; vgl. BSGE 43, 68, 70 = SozR 2200 § 1504 Nr. 3).
  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85
    Damit sind auch im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes anhängige Gerichtsverfahren erfaßt worden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen (BSGE 56, 69, 70 f. = SozR 1300 Art. 2 § 21 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 102 Nr. 1; 2200 § 182b Nr. 30; 4100 § 59d Nr. 3 und § 105b Nr.n 1 und 3).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 13/85
    Damit sind auch im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes anhängige Gerichtsverfahren erfaßt worden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen (BSGE 56, 69, 70 f. = SozR 1300 Art. 2 § 21 Nr. 1; BSG SozR 1300 § 102 Nr. 1; 2200 § 182b Nr. 30; 4100 § 59d Nr. 3 und § 105b Nr.n 1 und 3).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 24.89

    Tatbestandswirkung ablehnender Sozialverwaltungsakte - Ermessen des

    Ablehnenden Sozialverwaltungsakten kommt eine Tatbestandswirkung in dem Sinne, daß der Inhalt des Ablehnungsbescheides von anderen Sozialleistungsträgern in anderen Verwaltungsverfahren als gegeben hinzunehmen wäre, grundsätzlich nicht zu (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 13/85 - <">105%20b%20AFG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 105 b AFG Nr. 6 S. 28>).
  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 ZB 14.1513

    Erstattung der Kosten für Unterbringung im Internat

    Das Bundessozialgericht leite das "Akzeptierenmüssen" der Entscheidung des anderen Sozialleistungsträgers von der im arbeitsteiligen Sozialleistungssystem geltenden Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur engen Zusammenarbeit nach § 86 SGB X ab, was dazu führe, dass jeder Leistungsträger primär die Entscheidung des anderen Leistungsträgers zu respektieren habe und seiner eigenen Entscheidung zugrunde legen müsse (BSG, U.v. 24.7.1986 - 7 Rar 13/85 - juris).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Ablehnenden Sozialverwaltungsakten kommt eine Tatbestandswirkung in dem Sinne, daß der Inhalt des Ablehnungsbescheides von anderen Sozialleistungsträgern in anderen Verwaltungsverfahren als gegeben hinzunehmen wäre, grundsätzlich nicht zu (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 13/85 - <">105%20b%20AFG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 105 b AFG Nr. 6 S. 28>).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 42.87

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber ergänzender

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Regelungsbefugnis des zuständigen Sozialleistungsträgers in einem gegliederten, auf dem Prinzip der Aufgabenteilung beruhenden Sozialleistungssystem, die von anderen Leistungsträgern - auch inhaltlich - zu akzeptieren sei mit der Folge, daß jeder Leistungsträger primär die Entscheidung des anderen zu respektieren und seinen eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen habe (BSGE 57, 146 sowie Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 13/85 - <">105%20b%20AFG%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 105 b AFG Nr. 6 S. 28>).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 12 AL 208/99

    Arbeitslosenversicherung

    Das gilt auch bei einer Erkrankung, weil § 105 b AFG die Fortzahlung von Arbeitslosengeld nur vorsieht, wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld eintritt (vgl. BSG vom 24.07.1986 - 7 RAr 13/85).
  • LSG Hamburg, 11.03.2010 - L 5 AL 2/07

    Anspruch eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers gegen den vorrangig

    Die Leistungspflicht des auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträgers ist grundsätzlich durch die gegenüber dem Leistungsempfänger ergangenen Bescheide begrenzt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur: Urteil v. 12.5.1999 - B 7 AL 74/98 R - SozR 3-1300 § 104 Nr. 15; Urteil v. 24.7.1986 - 7 RAr 13/85 - SozR 4100 § 105b Nr. 6; Urteil v. 13.9.1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146, 149 f. = SozR 1300 § 103 Nr. 2).
  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 100/88

    Kalendermäßiger Ablauf des Sechs-Wochen-Zeitraums des § 105b AFG

    Im übrigen habe der erkennende Senat im Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 13/85 - darauf hingewiesen, daß § 105b AFG nur dann Anwendung finde, wenn bis zu dem Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit Leistungen wie Alg und Alhi zu zahlen seien und weitergezahlt werden müßten, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht eingetreten wäre.
  • LSG Hessen, 24.04.2023 - L 5 R 300/22
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 8.88

    Nachrang der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gegenüber

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - L 12 AL 49/98

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Kassel, 13.09.2022 - S 9 R 257/21
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1988 - 6 S 3090/86

    Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern; Bindungswirkung ablehnender

  • VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 05.02742

    Die Beklagte hat der Schwerbehinderten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

  • LSG Niedersachsen, 07.09.1988 - L 4 KR 90/86
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